| Allgemeine
Geschäftsbedingungen für den
Hotelaufnahmevertrag (AGBH) |
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| I. |
Geltungsbereich |
| 1. |
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über
die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung,
sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen
und Lieferungen des Hotels (im weiteren „Hotel“ genannt). |
| 2. |
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen
Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken
bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des
Hotels, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird,
soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. |
| 3. |
Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung,
wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart
wurde. |
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| II. |
Vertragsabschluß, -partner; Verjährung |
| 1. |
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des
Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei,
die Zimmerbuchung
schriftlich zu bestätigen. |
| 2. |
Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein
Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel
gegenüber zusammen
mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag,
sofern dem Hotel eine
entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. |
| 3. |
Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren in
einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen
Verjährungsfrist
des § 199 I BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig
in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen
gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. |
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| III. |
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung |
| 1. |
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten
Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu
erbringen. |
| 2. |
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung
und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen
geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen.
Dies gilt auch für vom Kunden veranlaßte Leistungen
und Auslagen
des Hotels an Dritte. |
| 3. |
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige
gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum
zwischen Vertragsabschlußund Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein
für derartige Leistungen berechnete Preis,
so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens
jedoch um 5%, anheben. |
| 4. |
Die Preise können vom Hotel ferner geändert
werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen
der Anzahl der gebuchten
Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht
und das Hotel dem zustimmt. |
| 5. |
Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind
binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
Das Hotel
ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und
unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug
ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% bzw., bei Rechtsgeschäften
an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5%
ü ber dem Basiszinssatz zu verlangen.
Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. |
| 6. |
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen
Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen
oder mindern. |
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| IV. |
Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung,
Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels
(No Show) |
| 1. |
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel
geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung
des Hotels.
Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu
zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen
nicht in Anspruch nimmt.
Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme
auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des
Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist,
oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches
Rücktrittsrecht zusteht. |
| 2. |
Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin
zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde,
kann der
Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche
des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht
des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum
Rücktritt schriftlich gegenüber dem
Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts gemäß Klausel
IV. Ziffer 1 Satz 3 Rücktritt des Kunden vorliegt. |
| 3. |
Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern
hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung
der
Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. |
| 4. |
Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte
Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte
Aufwendungen zu
pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des
vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung
mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für
Vollpensionsarrangements zu zahlen.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder
nicht in der geforderten Höhe entstanden
ist. |
| 5. |
Der Gast verpflichtet sich, keine illegalen Geschäfte oder illegale Downloads über den bereitsgestellten Internatanschluss durchzuführen oder sich in anderer Weise gesetzeswidrig zu verhalten. |
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| V. |
Rücktritt des Hotels |
| 1. |
Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden
innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde,
ist das Hotel
in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich
gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein
Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. |
| 2. |
Wird eine vereinbarte oder oben gemäß III
Ziffer 6 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist
das Hotel ebenfalls zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt. |
| 3. |
Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem
Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten,
beispielsweise
falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende
Umstände
die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer unter irreführender
oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden
oder des Zwecks,
gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlaß zu der Annahme
hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb,
die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit
gefährden
kann, ohne dass dies dem Herrschafts-
bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
- ein Verstoß gegen
oben I. Ziffer 2 vorliegt.
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| 4. |
Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht
kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. |
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| VI. |
Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe, Haftung des Kunden |
| 1. |
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung
bestimmter Zimmer. |
| 2. |
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten
Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen
Anspruch auf frühere Bereitstellung. |
| 3. |
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel
spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung
zu stellen. Danach
kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für
dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr
50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr
100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden
werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass
dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch
auf Nutzungsentgelt entstanden ist. |
| 4. |
Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Dies gilt entsprechend, wenn der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, Partei oder Gewerkschaft ist. |
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| VII. |
Haftung des Hotels |
| 1. |
Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Ansprüche des
Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten
hat, und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung
des Hotels steht die eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel
an den Leistungen des Hotels auftreten,
wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden
bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet,
das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen
Schaden gering zu halten. |
| 2. |
Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage
oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung
gestellt
wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder
Beschädigung auf dem Hotelgrundstück
abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel
nicht, außer bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.
Vorstehende Ziffer 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend. |
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| VIII. |
Schlußbestimmungen |
| 1. |
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags,
der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen
für die Hotelaufnahme
sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen
durch den Kunden sind unwirksam. |
| 2. |
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des
Hotels. |
| 3. |
Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für
Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen
Verkehr Mönchengladbach.
Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt
und keinen allgemeinen Gerichtsstand im
Inland hat. |
| 4. |
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts
und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. |
| 5. |
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein
oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschriften. |
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| Stand 04/2005 |
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